EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 13

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Informationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen für die Informationssysteme der Generaldirektion Fischerei – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Kommission, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens FISH/2004/02 das Angebot der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt die gesamten Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. September 2004, mit der das Angebot, das die Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für Informationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen für die Informationssysteme der Generaldirektion Fischerei abgegeben hatte, abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde