Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer
Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Tarifauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019 - 11 Sa 376/19 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 10 AZR 31/20 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).