VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Zur Frage der Prozeßfähigkeit bei unverständlichem Verhalten des Klägers im Prozeß (ohne besondere Probleme).

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage der Prozeßfähigkeit bei unverständlichem Verhalten des Klägers im Prozeß (ohne besondere Probleme).

2. Läßt das Vorbringen des Berufungsklägers im Berufungsverfahren nicht erkennen, welchen Urteilsausspruch des Berufungsgerichts er anstelle des Urteilsausspruchs des angefochtenen Urteils wünscht, so ist die Berufung mangels eines bestimmten Antrages i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO unzulässig.