EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 5

Schiedsklausel – Programm eContent

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Schiedsklausel – Programm eContent – Kündigung eines Vertrags – Erstattung – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung erstens der Entscheidung der Kommission vom 16. Mai 2003, den Vertrag EDC-53007 EEBO/27873 zu kündigen, zweitens der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2004, der Klägerin für die geleisteten Arbeiten einen Höchstbetrag von 85 971 Euro zu erstatten, und drittens der Entscheidung der Kommission vom 7. März 2005, gegen die Klägerin einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 59 485 Euro zu erlassen