OVG Niedersachsen Urteil LS

Strahlenbelastungen durch Störfalle und Unfälle in atomaren Anlagen fallen nicht unter Vorbelastung im Sinne …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Strahlenbelastungen durch Störfalle und Unfälle in atomaren Anlagen fallen nicht unter Vorbelastung im Sinne des § 45 S.3 StrlSchV. Vorliegend handelt es sich um die Bedeutsamkeit des Reaktorunfalls in Tschernobyl.