OVG Niedersachsen Urteil LS

Von Fremdunternehmen angestellte Kaufhausdetektive sind auch dann "mit der Durchführung von …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Von Fremdunternehmen angestellte Kaufhausdetektive sind auch dann "mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben" im Sinne von § 34a Abs 1 S 4 GewO beschäftigt, wenn ihre Aufgabe darin besteht, in Supermärkten Diebe nach dem Passieren der Kassenzone zu stellen. Sie üben damit keine nicht der Vorschrift unterfallende bloße Ermittlungstätigkeit aus.