Soll eine Fläche als Dauerkleingarten ausgewiesen werden, so bestimmt sich dies nach den Kriterien des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Soll eine Fläche als Dauerkleingarten ausgewiesen werden, so bestimmt sich dies nach den Kriterien des Erholungs- und Freizeitwertes sowie anhand der Nachfrage. Ein bereits bestehendes Kleingartengebiet kann durch Beplanung vor der Zerstörung der getroffenen Werte geschützt werden.