LG Hagen · Nordrhein-Westfalen Zivilkammer Beschluss

Rückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO KI-Titel

Berufung · ZPO · Rückweisung · Verfahrensrecht

Zivilrecht

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

Gründe

1

einstimmig beschlossen :

2

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

3

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.