Rückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO KI-Titel
Berufung · ZPO · Rückweisung · Verfahrensrecht
Zivilrecht
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Gründe
1
einstimmig beschlossen :
2
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
3
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.