ArbG Aachen · Nordrhein-Westfalen 3. Kammer Versäumnisurteil zitiert von 1

Abweisung der Klage auf Zahlung von Abfindung KI-Titel

Arbeitsverhältnis · Abfindung · Versäumnisurteil · Streitwert

Arbeitsrecht Klage abgewiesen

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 174.005,45 € festgesetzt.