Betriebliche Altersversorgung – Gesamtzusage
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Arbeitsrecht Aufgehoben
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. September 2012 - 6 Sa 916/12 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2012 - 7 Ca 3967/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).