Fragt der Versicherer im Antragsformular, ob der Antragsteller "gewohnheitsmäßig" Medikamente (Schmerzmittel …
Zivilrecht
Leitsatz
Fragt der Versicherer im Antragsformular, ob der Antragsteller "gewohnheitsmäßig" Medikamente (Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafmittel), Alkohol oder Drogen genommen habe oder nehme, so nötigt er dem Antragsteller ein Werturteil über einen unklaren und nicht eindeutig definierbaren Begriff ab und stellt deshalb keine ausdrückliche Frage i. S. v. § 16 Abs. 1 VVG.