Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von über 100.000 € KI-Titel
BGH, Beschluss vom 21. August 2024 - VII ZR 5/23
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 107.147,24 €
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