Ist ein vom Bauherrn eingereichtes Gutachten durch Grünstiftvermerk zum Bestandteil der Baugenehmigung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist ein vom Bauherrn eingereichtes Gutachten durch Grünstiftvermerk zum Bestandteil der Baugenehmigung gemacht worden, dann ist auch die vom Bauherrn dem Sachverständigen gegenüber abgegebene Betriebsbeschreibung mit einer zeitlichen Einschränkung, die der Sachverständige zur Grundlage seines Gutachtens gemacht hat, Inhalt der Baugenehmigung.