EuG Vierte Kammer Urteil

EAGFL – Abteilung Garantie

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Tierprämien und ländliche Entwicklung – Unzulänglichkeiten des nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden