OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Für die Beantwortung der Frage, ob die Heranziehung die Fähigkeit des Ersatzpflichtigen beeinträchtigt …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für die Beantwortung der Frage, ob die Heranziehung die Fähigkeit des Ersatzpflichtigen beeinträchtigt, künftig unabhängig von Sozialhilfe am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, ist aus der Sicht der letzten behördlichen Entscheidung eine Prognose hinsichtlich des künftigen Geschehens erforderlich.