LG Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

LG Arnsberg – 8 O 207/04

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.691,93 Euro (in Worten: neuntausend-sechshunderteinundneunzig 93/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Kappen