Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit, die ohne sein Einverständnis aus Anlaß seiner Berufung in ein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit, die ohne sein Einverständnis aus Anlaß seiner Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe von der Ernennungsbehörde verfügt wird, ist nichtig.