AG Frankfurt am Main · Hessen Beschluss

Nachträgliche Ergänzung der Kostenentscheidung KI-Titel

Schreibfehler · Kostenverteilung · Tenor · Amts wegen · Berichtigung

Zivilrecht

Tenor

Das Urteil vom 21.06.2024 wird im Tenor wie folgt ergänzt:

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens. Die Kostenentscheidung war im erstinstanzlichen Urteil versehentlich im Tenor unterblieben, jedoch in den Entscheidungsgründen beschieden.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE240001058