OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Gegen den Bau der Schmutzwasserkanalisation kann vorläufiger Rechtsschutz regelmäßig nicht beansprucht werden.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Gegen den Bau der Schmutzwasserkanalisation kann vorläufiger Rechtsschutz regelmäßig nicht beansprucht werden.