AG Frankfurt am Main · Hessen Beschluss

Kostenverteilung bei verfahrensabschließendem Urteil KI-Titel

Kostenverteilung · ZPO § 91 Abs. 1 · Schlussurteil · unterlegene Partei · Verfahrensabschluss

Zivilrecht

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Gründe

Da das Urteil vom 19.08.2025 nach richtiger Rechtsauffassung, wie sie sich aus dem Berichtigungsbeschluss vom 06.10.2025 ergibt, als Schlussurteil zu behandeln ist, ist unmittelbar verfahrensabschließend über die Kosten zu entscheiden. Die Kostenscheidung folgt aus § 91Abs. 1 ZPO, da der Kläger als die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE260000731