OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 15. Zivilsenat Anerkenntnisurteil

Widerruf von Negativmitteilungen über Bankkonto KI-Titel

Anerkenntnisurteil · Negativmitteilung · Bankkonto · Kostenverteilung · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Bank- und Kapitalmarktrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.10.2019 (1 O 322/19) abgeändert und es der Verfügungsbeklagten ihrem Anerkenntnis gemäß aufgegeben, die von ihr der A AG, B 5, C, übermittelten Negativmitteilungen bezüglich des Kontos Nr. 000 des Verfügungsklägers zu widerrufen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 10.000 Euro

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.