OVG Niedersachsen Urteil LS

Bei der Bemessung des Kostenbeitrags ist Übergangsgeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ("Lohnersatz") zu …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei der Bemessung des Kostenbeitrags ist Übergangsgeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ("Lohnersatz") zu berücksichtigen.