Bei der Bemessung des Kostenbeitrags ist Übergangsgeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ("Lohnersatz") zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Bemessung des Kostenbeitrags ist Übergangsgeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ("Lohnersatz") zu berücksichtigen.