OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Der Anwalt ist vor Mandatsübernahme nicht verpflichtet eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der Anwalt ist vor Mandatsübernahme nicht verpflichtet eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen, wenn eine entsprechende Weisung des Mandanten fehlt.

2. Die Übernahme der Anwaltstätigkeit für einen haftpflichtversicherten Mandanten braucht nicht vorher mit dem Haftpflichtversicherer abgestimmt werden.