Der Anwalt ist vor Mandatsübernahme nicht verpflichtet eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Der Anwalt ist vor Mandatsübernahme nicht verpflichtet eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen, wenn eine entsprechende Weisung des Mandanten fehlt.
2. Die Übernahme der Anwaltstätigkeit für einen haftpflichtversicherten Mandanten braucht nicht vorher mit dem Haftpflichtversicherer abgestimmt werden.