LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Für die entgeltliche Pflege im Familienbereich (hier: Betreuung eines schwerpflegebedürftigen Vaters durch …

Sozialrecht

Leitsatz

Für die entgeltliche Pflege im Familienbereich (hier: Betreuung eines schwerpflegebedürftigen Vaters durch seine Tochter) kann an verschiedene Tarifverträge angeknüpft werden. Das Bemessungsentgelt ist daher unter Berücksichtigung der im Tarifvertrag bestimmten Wochenarbeitszeit zu errechnen, nicht nach der vereinbarten oder tatsächlich ausgeübten Arbeitszeit.