AG Bielefeld · Nordrhein-Westfalen Abteilung 9 Gs Beschluss

Zurückweisung der Beiordnung als Pflichtverteidigerin nach Verfahrenseinstellung KI-Titel

Pflichtverteidiger · Verfahrenseinstellung · § 154 StPO · § 141 Abs. 2 S. 3 StPO

Zivilrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

gegen S. C. wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin N. I. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.

Gründe

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Der am 14.10.2020 bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin war zurückzuweisen, da das Verfahren bereits gemäß § 154 StPO eingestellt worden ist.

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Auch die rückwirkende Bestellung kam unter Berücksichtigung von § 141 Abs. 2 S.3 StPO nicht in Betracht, da die Verfahrenseinstellung alsbald nach Stellung des Antrags erfolgt ist.

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Bielefeld, 16.03.2021

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Amtsgericht