Zurückweisung der Beiordnung als Pflichtverteidigerin nach Verfahrenseinstellung KI-Titel
Pflichtverteidiger · Verfahrenseinstellung · § 154 StPO · § 141 Abs. 2 S. 3 StPO
Zivilrecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
In dem Ermittlungsverfahren
gegen S. C. wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin N. I. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.
Gründe
2
Der am 14.10.2020 bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin war zurückzuweisen, da das Verfahren bereits gemäß § 154 StPO eingestellt worden ist.
3
Auch die rückwirkende Bestellung kam unter Berücksichtigung von § 141 Abs. 2 S.3 StPO nicht in Betracht, da die Verfahrenseinstellung alsbald nach Stellung des Antrags erfolgt ist.
4
Bielefeld, 16.03.2021
5
Amtsgericht