BGH 5. Strafsenat Beschluss

Festsetzung von Tagessätzen auf einen Euro bei Geldstrafe KI-Titel

BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 5 StR 409/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Februar 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe in den Fällen II. A. 6, 8, 9, 10 und 12 jeweils auf einen Euro festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener Gericke Köhler

Resch Werner