LAG Hamm · Nordrhein-Westfalen 3. Kammer Anerkenntnisurteil

Anspruch auf Entgeltgruppenanpassung nach VKA KI-Titel

Entgeltgruppe · VKA · Arbeitsvertrag · Tarifvertrag · Lohnanpassung

Arbeitsrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 4.5.2021, 4 Ca 46/21 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1.1.2017 nach Entgeltgruppe 14 Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B XI. Nr. 18 zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

RECHTSMITTELBELEHRUNG

2

Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

3

Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf § 72a ArbGG verwiesen.