VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Einzelfall der Anwendung des § 168 HBG (Fassung 1962) bei einer Invalidenrente, die nach § 1544 d RVO (alte …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall der Anwendung des § 168 HBG (Fassung 1962) bei einer Invalidenrente, die nach § 1544 d RVO (alte Fassung) berechnet ist.

2. Versagung von Vertrauensschutz für die Zukunft, wenn die gesetzwidrig gewährte Begünstigung dauernde Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat (wie Rechtsprechung des BVerwG in Beamtensachen). Die zu den Sozialversicherungsgesetzen oder auch zum LAG ergangene Rechtsprechung über Vertrauensschutz ist in Beamtensachen jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn der Betroffene neben der beamtenrechtlichen Höchstpension aus der von ihm zuletzt bekleideten Besoldungsgruppe eine Rente aus der Sozialversicherung erhält.