Anwaltsgerichtshof NRW – 1 AGH 33/14
Berufsrecht
Tenor
Der Senatsbeschluss (Einzelrichter) vom 21.08.2015 wird von Amts wegen wegen offenkundiger Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Aktenzeichen richtig lautet: 1 AGH 33/14. Die Berufsbezeichnung des Klägers als „Rechtsanwalt“ entfällt.