Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungsrücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
Die Berufungsrücknahme der Klägerin hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.286,26 EUR festgesetzt.