OVG Niedersachsen Urteil LS

Der Träger der Jugendhilfe hat für ein Pflegekind zur Ausrichtung der Konfirmationsfeier im Familienkreis …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der Träger der Jugendhilfe hat für ein Pflegekind zur Ausrichtung der Konfirmationsfeier im Familienkreis eine einmalige Leistung in angemessener Höhe zu gewähren. Eine Pauschale von 400,-- DM für diesen Zweck ist jedenfalls nicht zu niedrig.

2. Dem Pflegekind ist ferner die Teilnahme an einer gemeinsamen Rüstzeit der Konfirmanden zur Vorbereitung auf die Konfirmation durch eine einmalige Leistung zu ermöglichen.