LG Münster – 102 O 52/16
Zivilrecht
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen Betrag in Höhe von 112.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2013 zu zahlen,
2. der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen weiteren Betrag in Höhe von 2.480,44 € als Nebenforderung zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2016 zu zahlen,
3. der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.