VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Zur Auslegung des Generalvergleichs.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zur Auslegung des Generalvergleichs.

1. Die in Anlage 1 zum Generalvergleich enthaltene Schiedsvereinbarung ist unwirksam.

2. Zur Frage der Erstattung von Warenbeschaffungskosten nach Abschnitt I Nr. 16 des Generalvergleichs für Einfuhrgetreide, das für die Bundesreserve der beklagten EVStG geliefert worden ist.

3. Rechtsfolgen des Anerkenntnisses von Ansprüchen dem Grunde nach gemäß Abschnitt I Nr. 5 Abs. 1 des Generalvergleichs.

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