Nach rechtskräftiger Abweisung der Anfechtungs- (Status-) Klage ist ein Anspruch "auf Zahlung der trotz …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nach rechtskräftiger Abweisung der Anfechtungs- (Status-) Klage ist ein Anspruch "auf Zahlung der trotz Suspensiveffekt vorenthaltenen Bezüge" mit Hilfe der verfahrensrechtlichen Regelung über die Aussetzung rechtlich nicht zu begründen (wie BVerwG in DÖV 1962, 795 ).
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