Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch aus einem nichtigen Ablösungsvertrag entsteht mit der Zahlung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch aus einem nichtigen Ablösungsvertrag entsteht mit der Zahlung des Ablösungsbetrages und verjährt nach niedersächsischem Landesrecht nach Ablauf von 5 Jahren, und zwar unabhängig davon, ob der Gläubiger das Bestehen des Erstattungsanspruchs gekannt hat.