Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme KI-Titel
Klagerücknahme · Verfahrenseinstellung · Kostenfestsetzung · Streitwertfestsetzung · Unanfechtbarkeit
Berufsrecht
Tenor
Das Verfahren wird aufgrund der Klagerücknahme vom 17.06.2026 eingestellt
(§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO).
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens (§ 155 Abs. 2 VwGO).
Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt (§ 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO, § 194 Abs. 3 BRAO).
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.