Die Pflicht der niedersächsischen Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern beschränkt sich nicht auf die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Pflicht der niedersächsischen Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern beschränkt sich nicht auf die Belegung vorhandener Unterkünfte, sondern umfaßt auch die Schaffung gewisser Kapazitätsreserven.