OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die Pflicht der niedersächsischen Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern beschränkt sich nicht auf die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Pflicht der niedersächsischen Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern beschränkt sich nicht auf die Belegung vorhandener Unterkünfte, sondern umfaßt auch die Schaffung gewisser Kapazitätsreserven.