Eingruppierung eines Betriebsschlossers
Eingruppierung eines Betriebsschlossers - Spezialkenntnisse - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Juni 2018 - 5 Sa 351/17 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 76/19 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).