Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 500 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein.Er …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein 39-jähriger Mann erhält Schmerzensgeld i.H.v. 500 DM wegen eines Hundebisses in das linke Wadenbein.Er war 16 Tage arbeitsunfähig und erhielt 2 Tetanus-Spritzen. Die 5-DM-große Hautablederung hinterließ eine Narbe als Dauerfolge. Ansonsten gab es keine nennenswerten Folgen.