Ein nach § 29 BNatSchG anerkannter Verein kann einen Bebauungsplan nicht mit der Behauptung im …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein nach § 29 BNatSchG anerkannter Verein kann einen Bebauungsplan nicht mit der Behauptung im Normenkontrollverfahren angreifen, er sei entgegen § 6 Abs 1 NNatSchG (NatSchG ND ) nicht durch einen Grünordnungsplan vorbereitet worden, bei dessen Aufstellung der Verein zu beteiligen wäre.