Anwaltsgerichtshof NRW 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags und Unzulässigkeit des Befangenheitsgesuchs KI-Titel

Prozesskostenhilfe · Befangenheitsgesuch · Unzulässigkeit · Justizbeschäftigte

Berufsrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

1. Der weitere Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin vom 08.08.2023 wird zurückgewiesen.

2. Das Befangenheitsgesuch der Klägerin gegen JBe X. wird als unzulässig verworfen.

Gründe

2

1.

3

Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 15.05.2023 sowie des Urteils vom heutigen Tag verwiesen.

4

2.

5

Mangels gesetzlicher Grundlage für die Ablehnung von Justizbeschäftigten ist das Gesuch unzulässig.

6

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.