Bei einem DNA-Gutachten liegt kein Blutgruppengutachten vor.
Zivilrecht
Leitsatz
Bei einem DNA-Gutachten liegt kein Blutgruppengutachten vor. Gegenstand des Gutachtens ist die Desoxyribonukleinsäure und nicht die Blutgruppe. Die Entschädigung eines Sachverständigen hat demnach gemäß §§ 3, 8 ZuSEG und nicht aus § 5 ZuSEG zu erfolgen.