Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht lediglich in …
Familienrecht
Leitsatz
Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht lediglich in dem Umfang, in dem diese dem Unterhaltsberechtigten zustehen.