AG Leverkusen · Nordrhein-Westfalen Richterin am Amtsgericht Beschluss zitiert von 1

Festsetzung des Verfahrenswerts bei Ehescheidung und Versorgungsausgleich KI-Titel

Verfahrenswert · Ehescheidung · Versorgungsausgleich · Vergleichsansprüche

Familienrecht

Tenor

Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:

Ehesache: 20.400,00 Euro

Versorgungsausgleich: 6.120,00 Euro

Wert des Vergleichs über die nicht rechtshängigen Ansprüche: 200.000,00 Euro