Festsetzung des Verfahrenswerts bei Ehescheidung und Versorgungsausgleich KI-Titel
Verfahrenswert · Ehescheidung · Versorgungsausgleich · Vergleichsansprüche
Familienrecht
Tenor
Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 20.400,00 Euro
Versorgungsausgleich: 6.120,00 Euro
Wert des Vergleichs über die nicht rechtshängigen Ansprüche: 200.000,00 Euro