VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung von Prozesskostenhilfe und vorläufigem Rechtsschutz KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Verwaltungsverfahren

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.