LG Bochum – 17 O 48/02
Zivilrecht
Tenor
Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
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Handeln Sie mit uns!"
und/oder derartig angekündigte Verkäufe durchzuführen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.