OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Die Verfolgung eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs in zwei Prozessen ist unstreitig.

Familienrecht

Leitsatz

Die Verfolgung eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs in zwei Prozessen ist unstreitig. Für das zweite Verfahren kann keine PKH beansprucht werden.

Gründe

1

Die nach § 127 ABs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung ist zutreffend begründet worden. Auch das weitere Vorbringen des Beschwerdeführers rechtfertigt keine abweichende Entscheidung, weil es ebenfalls keine hinreichenden Gründe für eine Änderung der erst im Januar 1999 getroffenen Sorgerechtsregelung enthält.

2

Im Übrigen sind bislang die wirtschaftlichen Voraussetzungen auch nicht dargelegt worden.