Der Betrieb einer Autolackiererei ist ein in die Handwerksrolle eintragungspflichtiger Handwerksbetrieb, also …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Betrieb einer Autolackiererei ist ein in die Handwerksrolle eintragungspflichtiger Handwerksbetrieb, also kein Kleinbetrieb (Minderhandwerk). (Ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.1962 - 1 Ws (B) 64/62 - = GewArch 1963, 35).