Die Gemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 Abs 2 S 2 BauGB nicht fristgerecht versagt hat, hat kein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Gemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 Abs 2 S 2 BauGB nicht fristgerecht versagt hat, hat kein Klagerecht gegen die Baugenehmigung für das entsprechende Vorhaben.
Darstellungen eines Entwurfes eines Flächennutzungsplanes für Windkraftanlagen an anderer Stelle kommt keine Ausschlußwirkung nach § 35 Abs 3 S 3 BauGB zu.