OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 6

Die Gemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 Abs 2 S 2 BauGB nicht fristgerecht versagt hat, hat kein …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Gemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 Abs 2 S 2 BauGB nicht fristgerecht versagt hat, hat kein Klagerecht gegen die Baugenehmigung für das entsprechende Vorhaben.

Darstellungen eines Entwurfes eines Flächennutzungsplanes für Windkraftanlagen an anderer Stelle kommt keine Ausschlußwirkung nach § 35 Abs 3 S 3 BauGB zu.