Nach Art. 134 Abs. 1 Türk.
Familienrecht
Leitsatz
Nach Art. 134 Abs. 1 Türk. ZGB kann eine Scheidung nicht erzwungen werden, wenn sich der an der Zerrüttung nicht schuldige Ehegatte gegen die Scheidung wehrt.
Nach Art. 134 Abs. 1 Türk. ZGB kann eine Scheidung nicht erzwungen werden, wenn sich der an der Zerrüttung nicht schuldige Ehegatte gegen die Scheidung wehrt.